Worum geht es?
Am 02.08.2006 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen. Außerdem hat die BaFin ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen (die Pressemitteilung der BaFin finden Sie hier). Die BaFin begründet ihren Schritt mit einem Mangel an wirtschaftlicher Transparenz. Zudem sei das Bankhaus Teil eines unübersichtlichen Unternehmensgeflechtes.

Die Schlüsselperson dieses Unternehmensgeflechts ist Klaus D. Thannhuber. Eine Vielzahl von Unternehmen gehören/gehörten ihm oder werden/wurden von ihm geleitet. Darunter sind insbesondere die Privatbank Reithinger, die Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG (DBVI), deren Kapitalanlageprodukte (Immobilienfonds, atypisch stille Beteiligungen) sowie mehrere Vertriebsunternehmen zu nennen.

Es ist nach Ansicht der BaFin zu befürchten, dass die Privatbank Reithinger insolvent wird. Dies dürfte sich nach Einschätzung der ARGE-DBVI negativ auf die Kapitalanlageprodukte der DBVI auswirken.

Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Pressemitteilung vom 07.08.06.

Wer ist betroffen
Von der Insolvenz der Privatbank Reithinger sind all ihre Kunden und auch
die Anleger und Geschädigten von aktuellen oder ehemaligen DBVI-Produkten betroffen. Zu diesen "DBVI-Produkten" zählen solche, die von der DBVI AG aufgelegt worden sind und/oder an denen die DBVI AG beteiligt ist oder war sowie die Aktien der DBVI AG.

Unser Augenmerk richtet sich daher auf folgende Produkte:

  • DFO GmbH & Deutschlandfonds KG (ehemals DBVI GmbH & Co.
    Deutschlandfonds KG)
  • DFO GmbH & 2. Deutschlandfonds KG (ehemals DBVI GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG)
  • DBVI GmbH & Co. Europapark Rasthof KG (ehemals DBVI Renditefonds GmbH & Co. Europapark Rasthof KG)
  • DBVI GmbH & Co. Rheinfelden KG
  • Deutsche Beamtenvorsorge Leasingbeteiligungen GmbH (DBVI Leasingfonds)
  • Sparverträge auf DBVI-Fonds
  • Vermögenswirksame Leistungen auf DBVI-Fonds oder DBVI-Aktien
  • DBVI-Aktien

Bei den

  • Multi Advisor Fund I GbR
  • Capital Advisor Fund II GbR

ist dagegen die European Securities Invest SECI GmbH Wertpapierhandelsbank sowohl Initiatorin als auch Geschäftsführerin. Die SECI gehörte ursprünglich Klaus Thannhuber zu 100%.

Angesichts der Insolvenz der Privatbank Reithinger dürfte es für die Anleger all dieser Kapitalanlagen sinnvoll sein zu prüfen, ob es Rechte zu wahren gilt, und welche - je nach Einzelfall kurzen - Verjährungsfristen zu beachten sind.

Anwaltskooperation DBVI - wer sind wir?
Wir sind eine Anwaltskooperation zweier deutscher Anlegerschutzkanzleien, die seit über 12 Jahren aktiven Anlegerschutz betreiben und zu den Marktführern im Kapitalanlagerecht und im Bereich der Vertretung geschädigter Anleger und Investoren zählen. Durch unsere Kooperation haben wir eine Größeneinheit geschaffen, die derzeit keine andere in diesem Bereich tätige Rechtsanwaltskanzlei erreicht.

Wir verfügen über umfassende Erfahrung im „Handling“ großer Schadensfälle. Im Fall Phoenix – dem größten Betrugsfall in der deutschen Nachkriegsgeschichte – betreuen beide Kanzleien in der ARGE-Phoenix rund 3.000 Geschädigte (www.arge-phoenix.de). Im Fall AMIS, dem bisher ersten grenzüberschreitenden Massenschadensfall im europäischen Kapitalmarktrecht (www.arge-amis.de), werden ebenfalls rund 3.000 Geschädigte durch die beiden Kanzleien vertreten.

Was wollen wir?
Mit unserer projektbezogenen Zusammenarbeit wollen wir Ihre Interessen sowie die der sonstigen Anleger der oben aufgeführten Anlagen optimal vertreten. Hierzu ist die Vertretung einer möglichst großen Anzahl von Geschädigten nach unserer Erfahrung unbedingt erforderlich. Gerade die Massensschadensfälle PHOENIX und AMIS haben dies deutlich gezeigt.

Was kostet Sie eine Mandatierung der ARGE-DBVI?
Wir haben für Sie ein Pauschalangebot entwickelt, welches Sie hier finden

dpa 20.08.2010
Milliardengrab für Ersparnisse: Der Graue Kapitalmarkt

Bericht über die Gesellschafterversammlung der Deutchlandfonds am 28.11.07

Rundschreiben des SVFB
In den letzten Tagen kursiert vermehrt ein Rundschreiben

Außerordentliche Gesellschafterversammlung Deutchlandfonds am 23.05.07
Terminsbericht

Forderungsanmeldungen nach dem 25.03.07

Achtung: Fehlerhafte Rechtsauskünfte durch die Procurator Treuhand GmbH

Informationen für alle VL-Sparer bei der Privatbank Reithinger

1. Gläubigerversammlung am 01.02.07 in Friedrichshafen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Privatbank Reithinger. Für die ARGE DBVI haben die Rechtsanwälte ...

Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren Reithinger können auch nach dem 05.01.2007 noch vorgenommen werden / Schreiben der Procurator

Gesellschafterversammlung Deutchlandfonds am 23.11.06
Terminsbericht

BaFin
stellt Entschädigungsfall für die Privatbank Reithinger fest

Aktionärsforum
ARGE-DBVI beschreitet neue Wege und eröffnet ein Aktionärsforum für Aktionäre der DBVI AG

Süddeutsche Zeitung Thannhuber-Opfer. Der Albtraum vom Aufstieg. Wie eine Sekretärin in die Geschäfte ihres Chefs Klaus Thannhuber einstieg und nun Millionenschulden hat.

Die renommierteste deutsche Publikation aus der Anwalts-branche, JUVE, bewertet die Kanzleien in ihrem aktuellen Handbuch 2006/2007 wie folgt:
NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
„Eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die als AG organisiert seit Jahren eine feste Größe im Markt ist. Beraten werden sämtliche Bereiche des Bank-, Börsen- und Kapitalmarktrechts sowie des kapitalmarktnahen Gesellschaftsrechts. Herausragender Schwerpunkt ist die Wahrnehmung von Aktionärsinteressen. Nieding ist einer der in den Medien präsentesten Anlegeranwälte in Deutschland. Starke Einbindung in Anlegerverbände (Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz / DSW und Deutscher Anlegerschutzbund / DASB).“

TILP Rechtsanwälte
„Eine seit langem führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz. Wettbewerber bescheinigen ihr, dass sie „die Szene beherrscht“, andere loben TILP Rechtsanwälte als „engagiert, kompetent und erfahren“. Herausragend ist neben der breiten Aufstellung, mit der die ganze Palette des Anlegerschutzes abgedeckt wird, insbesondere das US-Geschäft der Kanzlei“