Häufig gestellte Fragen und Antworten
Vorbemerkung zum aktuellen Sachstand in Sachen DBVI
Am 02.08.2006 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) folgende Pressemeldung:
"Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG am Mittwoch die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen. Außerdem hat die Aufsicht ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (Moratorium) erlassen."
Es bestehe die Gefahr, dass das Institut seine Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht erfüllen könne, teilte die BaFin zur Begründung mit. Zudem sei das Bankhaus Teil eines unübersichtlichen Unternehmensgeflechtes. Es habe ein Mangel an wirtschaftlicher Transparenz geherrscht, was die Aufsicht über das Institut beeinträchtigt habe. In diesem Fall habe die BaFin keine andere Möglichkeit gehabt, als der Bank die Erlaubnis zu entziehen und zum Schutze der Gläubiger ein Moratorium zu verhängen. Beide Verfügungen sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Das Bankhaus Reithinger gehört seit September 2002 nur noch der Grundsicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), Burgstraße 28 in 10178 Berlin, an. Der Entschädigungsanspruch dort umfasst Einlagen oder Gelder, die auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten. Er ist für Einlagen ab diesem Zeitpunkt je Kunde auf 90 Prozent der Einlagen und auf den Gegenwert von höchstens 20.000 € begrenzt. Zu den geschützten Einlagen gehören auch Sparbriefe; Inhaberschuldverschreibungen und Genussrechtsverbindlichkeiten deckt das Sicherungssystem nicht ab (vgl. www.bafin.de).
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Klaus Thannhuber hat sich spät, aber immerhin zu Wort
gemeldet. Lesen Sie hier seine aktuelle Stellungnahme und den Kommentar der ARGE-DBVI
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NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft
"Eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die als AG organisiert hier mit langer Tradition berät. Von Wettbe-werbern als "sehr engagiert" eingestuft, ist Nieding + Barth insbes. im Wertpapierbereich profiliert. Nieding ist v.a. durch seine Tätigkeit als Präsident des Dt. Anlegerschutzbundes u. als Geschäftsführer der Dt. Schutz-vereinigung für Wertpapierbesitz bundesweit bekannt ..." |
TILP Rechtsanwälte
"Eine führende Kanzlei im Kapitalanlegerschutz, die seit langem zur Marktspitze zählt. Beraten wird das Gebiet in seiner ganzen Breite, Mandanten sind ausschließlich Privatanleger und institutionelle Investoren. Marktbeobachter bescheinigen Tilp ein "juristisch exzellentes Niveau ... " |
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Über die Privatbank Reithinger und eine Vertriebsgesellschaft wurden Tausende von privaten Kapitalanlegern zur Anlage insbesondere in Aktien der DBVI Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG geworben. Sie legten u.a. ihre staatlich geförderten vermögenswirksamen Leistungen (vL) in DBVI-Aktien an. Die DBVI ihrerseits investierte dieses Kapital in Immobilien und Immobilienfonds, die aus dem Kreis des DBVI-Gründers Klaus Thannhuber stammen sollen (vgl. diverse Presseberichte, so insbesondere F.A.Z. vom 03.08.2006). Diese Immobilien sollen zu überhöhten Preisen von der DBVI erworben worden sein (vgl. wie vor). Ausserdem wird der DBVI vorgeworfen, die sogenannten "Weichkosten" der Fonds, also z.B. für Maklerprovisionen oder die Gehälter der Geschäftsführer seien überhöht gewesen (F.A.Z. a.a.O.). Da die DBVI AG unter anderem die Anlegergelder auch in Inhaberschuldverschreibungen der Reithinger-Bank im Wert von rund 30 Mio. Euro investiert hat, droht bei einer möglichen Insolvenz des Bankhauses Reithinger auch der DBVI ein Insolvenzverfahren (vgl. insoweit Handelsblatt vom 04./05.08.2006), wovon dann nach Presseveröffentlichungen rund 500 Millionen Euro Anlegergelder betroffen sein könnten.
Deshalb ist es aus unserer Sicht für sämtliche DBVI-Anleger wichtig, sich bereits jetzt mit fachkundigem anwaltlichen Beistand zu versorgen. Zwar ist eine Insolvenz der DBVI noch nicht eingetreten, doch scheint dies bei einer Insolvenz des Bankhauses Reithinger allerdings sehr wahrscheinlich. Immerhin hat der DBVI-Vorstand Ende Juli bereits angekündigt, daß "ein Verlust von mehr als 50 % des Grundkapitals eingetreten ist", vgl. k-mi kapital-markt intern vom 11.08.2006, S. 2
1. Muss ich mir jetzt einen Anwalt suchen oder soll ich zu einem späteren Zeitpunkt handeln?
Der betroffene DBVI-Anleger muß zunächst einmal gar nichts. Unsere reichhaltigen Erfahrungen zeigen jedoch, daß optimale anwaltliche Beratung von Anfang an hilft, mögliche Probleme zu vermeiden.
2. Kann ich auch meinen Hausanwalt beauftragen?
Natürlich steht es Ihnen frei, grundsätzlich jeden beliebigen Anwalt mit Ihrer Vertretung zu beauftragen. Allerdings ist der Vorteil für Sie bei einer Beauftragung der ARGE DBVI, daß gleich zwei der marktführenden deutschen Kanzleien für Kapitalanlegerschutz für Sie tätig sind. Darüber hinaus haben wir nicht nur das notwendige nationale und internationale Know-How, um in diesem komplexen Kapitalanlagefall für Sie tätig zu werden. Darüber hinaus haben wir auch den unmittelbaren und kurzen Draht zu entscheidenden Institutionen, was Ihnen als Mandant der ARGE DBVI zugute kommt.
3. Worin unterscheidet sich die Beauftragung eines Rechtsanwalts von Interessen- oder Schutzgemeinschaften?
Unser Rat ist, bitte möglichst vorsichtig an Interessen- oder Schutzgemeinschaften heranzugehen. Oft werden diese gerade von den Hintermännern von Kapitalanlageverfahren initiiert, um die eigene Haftung geschickt auszuschließen. Darüber hinaus sind selbst seriöse Interessen- oder Schutzgemeinschaften nicht in der Lage, umfassende rechtliche Vertretung der geschädigten Kapitalanleger zu bieten. Auch solche Interessen- und Schutzgemeinschaften sind daher wiederum auf die Einschaltung von Anwälten angewiesen. So entstehen unnötige Kosten und Reibungsverluste durch notwendie Informationsweitergabe über mehrere Stationen, die Ihnen bei der Beauftragung von spezialisierten Rechtsanwälten von Anfang an erspart bleiben. Vertrauen Sie die Vertretung Ihrer Interessen deshalb nur Anwälten an, die nachweislich mit einer guten Leistungsbilanz im Kapitalanlagerecht aufwarten können! So ist gewährleistet, daß Sie "schlechtem Geld" nicht noch gutes hinterher werfen.
4. Wird meine Rechtsschutzversicherung für die anwaltlichen Kosten aufkommen?
Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten unserer Beauftragung übernimmt, muß in jedem Einzelfall abgeklärt werden und richtet sich nach den Ihrem Rechtsschutzversicherungsvertrag zugrundeliegenden Rechtsschutz-Bedingungen. Im Rahmen unseres Pauschalangebotes übernehmen wir die Prüfung, ob Ihre Rechtschutzversicherung einstandspflichtig ist. Erteilt der Rechtschutzversicherer diese Deckungszusage und bezahlt unser Pauschalhonorar, ist unsere Tätigkeit für Sie kostenlos.
5. Wer steht eigentlich hinter der ARGE DBVI?
Die ARGE DBVI ist eine Arbeitsgemeinschaft der beiden auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft (www.niedingbarth.de), Frankfurt am Main, und TILP Rechtsanwälte (www.tilp.de), Kirchentellinsfurt (bei Tübingen) und Berlin. Beide Kanzleien haben sich zur PIA ProtectInvestAlliance zusammengeschlossen.
PIA ProtectInvestAlliance ist die Anwaltskooperation zweier Anlegerschutzkanzleien, die seit über 10 Jahren nachweislich zu den Marktführern im Kapitalanlagerecht und im Bereich der Vertretung geschädigter Anleger und Investoren in Deutschland zählen. Durch unsere Kooperation wird eine Größeneinheit geschaffen, die derzeit keine andere in diesem Bereich tätige deutsche Anwaltskanzlei erreicht. Dadurch schaffen wir ein Schwergewicht, das wir für die Bewältigung der vorliegend aufgeworfenen Probleme für unerläßlich halten. Mit unserer projektbezogenen Zusammenarbeit wollen wir Ihre Interessen wie die der sonstigen Betroffenen der DBVI-Gruppe optimal vertreten. Ein Team von 20 Rechtsanwälten inklusive unserer PIA_Auslandsniederlassungen in Brüssel und Wien, der U.S.-Repräsentanz von TILP Rechtsanwälte sowie ein umfangreiches Back-Office stehen Ihnen als unsere Mandanten exklusiv zur Verfügung. Unser Anwaltsteam hat eine reichhaltige und langjährige Erfahrung im Bereich der Vertretung geschädigter Kapitalanleger.
NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und TILP Rechtsanwälte verfügen über umfassende Erfahrung im "Handling" großer Schadensfälle. Im Fall Phoenix - dem größten Betrugsfall in der deutschen Nachkriegsgeschichte - betreuen beide Kanzleien in der ARGE Phoenix rund 3.000 Geschädigte (www.arge-phoenix.de). Im Fall AMIS, dem bisher ersten grenzüberschreitenden Massenschadensfall im europäischen Kapitalmarktrecht (www.arge-amis.de), werden ebenfalls rund 3.000 Geschädigte durch die beiden Kanzleien vertreten.
Sowohl TILP Rechtsanwälte, als auch NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft zählen nach den im renommierten JUVE-Verlag für juristische Informationen erschienenen aktuellen JUVE-Handbuch Wirtschaftskanzleien 2005/2006 zur Spitzengruppe der Marktführer in Deutschland. Das Handbuch klassifiziert beide Sozietäten von 20 beurteilten bundesdeutschen Anwaltssozietäten in die aus insgesamt drei Kanzleien bestehende Spitzengruppe ein. Beide Kanzleien werden im Handbuch als "führende Kanzleien im Kapitalanlegerschutz" beurteilt (siehe auch Referenzen).
6. Wann wird die ARGE DBVI klagen und gegen wen? Wie lange dauert das?
Nach unserer Überzeugung muß momentan noch überhaupt nicht geklagt werden. Zum jetzigen Zeitpunkt geht es sinnvoller Weise nicht um die gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche, vielleicht muß es hierzu nämlich gar nicht kommen. Zunächst müssen von uns - fundiert aufbereitet - Ihre Ansprüche außergerichtlich geltend gemacht werden. Dies kann bereits zum teilweisen oder vollen Erfolg führen. Daher ist es jetzt auch noch zu früh, über die Dauer eventueller Klageverfahren (die sich durchaus durch mehrere Instanzen erstrecken und unterschiedliche Risiken aufweisen können) detailliert zu sprechen.
7. Kann mir die ARGE DBVI die Rückzahlung meines eingesetzten Kapitals garantieren?
Nein. Wer Ihnen eine solche Garantie abgibt, ist mindestens unseriös oder sogar ein Betrüger. Sie können davon ausgehen, daß wir alles tun werden, um Ihr Kapital größtmöglich zurück zu erlangen. In diesem Zusammenhang arbeiten wir mit einem namhaften Ermittlungsunternehmen zusammen, dessen Mitarbeiter sich nahezu ausschließlich aus ehemaligen BKA-, LKA- und Verfassungsschutzbeamten rekrutieren. Wir haben in der Vergangenheit mit diesem Unternehmen bereits sehr erfolgreich im Rahmen der Aufspürung verschwundener Anlegergelder zusammengearbeitet. Wir werden dieses Unternehmen auch für die von uns vertretenen DBVI-Anleger einschalten.
8. Wie hoch ist mein Kostenrisiko im Klagefall?
Generell gilt: Die Kosten im Klageverfahren sind in Deutschland nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) fix. Entsprechende Regelungen existieren in Österreich (Rechtsanwaltstarifgesetz). Je nachdem, gegen wie viele Gegner man vorgeht, können es unterschiedliche Klageverfahren werden. Die Kosten hierfür können sehr hoch werden. Daher ist es unser vorrangiges Ziel, dann, wenn geklagt werden muß, Musterklagen nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zu führen. Dies bedeutet, daß vollständige Gerichtsverfahren nur für einige wenige Kläger notwendig sind. Die anderen von uns vertretenen Mandanten können dann - unter den gesetzlichen Voraussetzungen - vom Verlauf dieser Verfahren kostengünstig profitieren. In jedem Fall werden Sie vor Einleitung gerichtlicher Schritte von uns rechtzeitig informiert und erfahren auch vorab die Kosten. Befürchtungen, daß zu Ihren Lasten unkontrolliert kostenträchtige Schritte eingeleitet werden, sind daher unberechtigt. Sie sind stets Herr der Situation und entscheiden in jedem Fall, ob weitere, über unser Pauschalangebot hinausgehende Schritte getätigt werden - und mit welchen Kosten.
9. Wird es so etwas wie eine Massenklage geben?
"Sammelklagen" im eigentlichen Sinne kennt das deutsche Rechtssystem bis heute nicht. Zwar existieren verschiedene Möglichkeiten, sogenannte "Streitgenossenschaften" zu bilden. Allerdings handelt es sich dabei bloß um eine technische Zusammenfassung von zahlreichen Einzelklagen, um diese im Rahmen eines Gerichtsverfahrens mit einheitlichen Vorgängen zu bearbeiten. Bei einer so hohen Zahl von Geschädigten wie vorliegend, ist das Vorgehen im Rahmen von Streitgenossenschaften allerdings nicht praktikabel. Dies können Sie am Beispiel des aktuellen Schadensersatzverfahrens gegen die Deutsche Telekom AG vor dem Landgericht Frankfurt am Main leicht nachvollziehen. Wir halten deshalb wie vorstehend bereits ausgeführt das Vorgehen im Rahmen von Musterverfahren nach dem KapMuG für vorzugswürdig.
10. Was kostet mich die Mandatierung der ARGE DBVI genau?
Sofern Ihre Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage abgibt oder Sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, haben wir für unsere außergerichtliche Tätigkeit ein Pauschalangebot eingerichtet, dessen Konditionen Sie hier finden.
Unser Pauschalangebot für das außergerichtliche Vorgehen weist transparent aus, mit welchen Kosten Sie rechnen können. Wir orientieren uns dabei am Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz(RVG), der gesetzlichen Grundlage zur Vergütung von Rechtsanwälten in Deutschland. Selbstverständlich werden wir ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis keine weiteren Schritte einleiten, die ggf. mit weiteren Kosten verbunden wären.
Bei nachgewiesenen Härtefällen sind wir zu individuellen Vereinbarungen bereit, die die wirtschaftlichen Gegebenheiten eines jeden Härtefalles berücksichtigen.
11. Ist die ARGE DBVI teurer oder billiger als Angebote des Wettbewerbs?
Die ARGE DBVI unterbreitet den DBVI-Anlegern ein Angebot, das seinen Preis wert ist. Lassen Sie uns im Folgenden kurz ausführen, warum wir diese Auffassung vertreten.
Erfahrung: Die hinter der PIA/ARGE DBVI stehenden Kanzleien verfügen jeweils über mehr als zehn Jahre Erfahrung auf dem Gebiet des Anlegerschutzes – sie sind mit mehreren tausend erfolgreich absolvierten Fällen daher mit allen Facetten dieses komplexen Rechtsgebiets bestens vertraut. Zudem verfügen beide Kanzleien durch ihre Zusammenarbeit im Fall Phoenix (vgl. www.arge-phoenix.de) und im Fall AMIS (vgl. www.arge-amis.de) bereits über viele wertvolle Erfahrungen im „handling“ großer, brisanter Massenfälle. In der ARGE PHOENIX und der ARGE AMIS betreuen beide Kanzleien zusammen mehr als 6.000 Mandanten. Beiden Kanzleien wird von der unabhängigen Fachpresse engagierte juristische Arbeit auf Top-Niveau bescheinigt.
Kapazitäten: Durch den projektweisen Zusammenschluss vieler erfahrener wie kompetenter Rechtsanwälte in der PIA/ARGE DBVI entsteht eine beachtliche anwaltliche Teamkapazität, die die juristische Komplexität wie auch die aufgrund des Firmengeflechts der Thannhuber-Beteiligungen Vielschichtigkeit des Falls DBVI geradezu fordert. Die Erfahrung zeigt: Gerade zu Beginn eines sich abzeichnenden Falls dieser Größenordnung bedarf es einer „schnellen Eingreiftruppe“, die neben der systematischen Sichtung des Materials auch rasch vielversprechende Anspruchsgegner identifiziert.
Infrastruktur: Nach unserer Einschätzung verfügen wir damit über eine personelle Infrastruktur und einen technischen Bearbeitungsstandard, der seines gleichen in der Bearbeitung von Massenschadensfällen im Kapitalmarkt sucht. So bietet die ARGE DBVI den Betroffenen z.B. unter der Webadresse www.arge-dbvi.de ein projektspezifisches, ständig aktualisiertes Informationsportal, das neben vielen brandaktuellen Informationen auch Antworten auf viele grundsätzliche Fragen der Geschädigten gibt. Die internetgestützte Lösung bietet darüber hinaus auch die Möglichkeit, die Korrespondenz und den Datenverkehr rascher abzuwickeln.
Netzwerk: Durch ihr langjähriges Engagement an exponierter Stelle für geschädigte Investoren verfügen Klaus Nieding und Andreas Tilp – die beiden Köpfe der PIA/ARGE DBVI – über ein exzellentes Netzwerk von Experten aus unterschiedlichen Bereichen (z.B. Ermittler, Brancheninsider, etc.), das sie für kritische Fälle wie DBVI spontan und zuverlässig belasten und einbringen können.
Öffentlicher Druck: Massenfälle mit mehreren tausend Betroffenen mutieren erfahrungsgemäß schnell zu Fällen mit politischer Bedeutung. Anleger sind schließlich auch Wähler. Zudem stellt sich schnell die Frage, ob die verantwortlichen Behörden in den beteiligten Ländern ihrer Aufsichts- und Kontrollfunktion gerecht wurden und ob die Legislative der Bedeutung des Themas und supranationalen Vorgaben entsprechend gehandelt hat. Einzelne geschädigte Anleger stehen diesem politisch-administrativen Komplex oftmals nahezu hilflos gegenüber. Eine zahlen- wie willensmäßig starke Vertretung von Geschädigten wie die ARGE DBVI kann aufgrund ihres eigenen „politischen“ Gewichts mit den Anspruchsgegnern quasi auf Augenhöhe verhandeln und durch gezielte kommunikative Maßnahmen den erforderlichen öffentlichen Druck herstellen – ein wesentlicher Vorteil für die Geschädigten!
12. Fallen auch Gebühren für den Fall an, daß ich kein Geld von den Anspruchsgegnern erhalten werde?
Ja. In Deutschland ist es Anwälten verboten, gegen ein Erfolgshonorar zu arbeiten. Deshalb sind die Gebühren im Rahmen unseres Pauschalangebotes auch erfolgsunabhängig. Darüber hinaus arbeiten wir grundsätzlich auf Vorschußbasis. Sollten wir für Sie Rechtsstreite führen und diese gewinnen, trägt die Gegenseite grundsätzlich die insoweit entstandenen Kosten.
13. Fallen neben den Pauschalgebühren sonstige Kosten an?
Mit unserem Pauschalangebot werden sämtliche Rechtsanwaltsgebühren der ARGE DBVI, die für die Beratung anfallen, abgedeckt. Sollten Sie der ARGE-DBVI nach der Beratung ein weiterführendes Mandat erteilen, so fallen hierfür die gesetzlichen Gebühren für Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an.
14. Wie werde ich konkret von der ARGE DBVI im Falle einer Mandatierung betreut, wie werde ich auf dem Laufenden gehalten?
Aufgrund der Vielzahl von Anfragen, die wir täglich erhalten, möchten wir größtmöglich telefonische Kontakte vermeiden. Wir korrespondieren gerne per Post, Telefax oder E-Mail mit Ihnen. Wichtige Informationen erhalten Sie über unsere eigens für den Fall DBVI eingerichtete Internet-Seite www.arge-dbvi.de. Besonders relevante Informationen bleiben dabei allerdings unseren Mandanten vorbehalten, wofür wir um Ihr Verständnis bitten. Im geschützten Mandantenbereich können sich diese mit einem Paßwort, welches sie nach erfolgter Mandantierung der ARGE DBVI erhalten, diese Informationen beschaffen. In besonders wichtigen Fällen werden wir mittels Pressemitteilung die breite Öffentlichkeit unterrichten.
15. Wie verhalte ich mich bei laufenden Einzahlplänen zugunsten der DBVI-Gruppe?
Wir prüfen momentan, ob Sie diese aus juristischen Gründen kündigen sollen. Wir werden unsere Mandanten umgehend entsprechend über den geschlossenen Bereich dieser website informieren, sobald die diesbezüglichen Prüfungen abgeschlossen sind.
16. Macht es Sinn, auch meinen Anlageberater/Anlagevermittler in Anspruch zu nehmen?
Selbstverständlich zählen - neben den Hintermännern der DBVI-Gruppe - auch und vor allem die jeweiligen Anlageberater bzw. Anlagevermittler zum Kreise der potentiellen Anspruchsgegner. Allerdings müssen Sie sich bei diesen stets überlegen, ob der jeweilige Anlagevermittler/Anlageberater überhaupt wirtschaftlich leistungsfähig ist. Was nutzt Ihnen ein gerichtlicher Titel, den Sie mangels Masse auf der Gegenseite nicht vollstrecken, sondern sich nur gerahmt an die Wand hängen können? Eine solche Prüfung kann man aber im Einzelfall vor der Einleitung juristischer Schritte gegen die betreffenden Personen durchführen. In jedem Fall laufen gegen die Anlageberater bzw. Anlagevermittler kurze Verjährungsfristen, so dass wir empfehlen, möglichst kurzfristig mit der Prüfung solcher Ansprüche zu beginnen.
Welche Rechtsfolgen hat die "Schliessung" des Bankhauses Reithinger für Reithinger-Bankkunden?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 2. August 2006 die Erlaubnis der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG zum Betreiben von Bankgeschäften aufgehoben. Um die der Bank anvertrauten Vermögenswerte zu schützen und um eine ungleichmäßige Befriedigung der Gläubiger des Institutes zu vermeiden, hat die BaFin am selben Tag gegenüber der Privatbank Reithinger ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot ("Moratorium") erlassen. Die damit im Zusammenahng stehenden häufigsten Fragen von Reithinger-Kunden sind wie folgt zu beantworten (vgl. dazu auch www.bafin.de) :
- Wird die Bank für den Geschäftsverkehr wieder geöffnet?
Eine erneute Öffnung des Geschäftsbetriebes der Bank käme nur in Betracht, wenn die Bank erfolgreich Rechtsmittel gegen die Verfügungen der BaFin einlegte.
- Können in besonderen Fällen Ausnahmen von dem Veräußerungs- und Zahlungsverbot gemacht werden?
Ausnahmen vom Veräußerungs- und Zahlungsverbot sind nach § 46a des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) nur möglich, wenn sie notwendig sind, um das Institut zu verwalten. Ausnahmen auf besonderen Wunsch von Kunden sind - auch in sozialen Härtefällen - nicht zulässig.
- Was passiert mit den Vermögenswerten der Kunden?
Die Privatbank Reithinger wirkte bis zum 11. September 2002 am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (BdB) mit. Ihr Ausscheiden wurde im Bundesanzeiger vom 13. September 2002 bekanntgegeben. Seitdem gehört sie lediglich der gesetzlich vorgesehenen Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) an.
Diese sichert die Vermögenswerte der Kunden wie folgt:
- Kundeneinlagen (z.B. Sparbriefe, Termingelder und Kontoguthaben von Privatkunden und Personengesellschaften), die auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten, sind pro Kunde bis zu einer Höhe von 90 % der Einlage, höchstens jedoch bis zu 20.000 Euro abgesichert. Das heißt, ein Kunde mit Einlagen in Höhe von 25.000 Euro würde zum Beispiel mit 20.000 Euro, eine Kunde mit Einlagen in Höhe von 15.000 Euro mit 13.500 Euro entschädigt.
- Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie Genussrechte unterliegen nicht der Einlagensicherung.
- Wertpapiere stehen im Eigentum des Kunden und werden nur von der Bank verwahrt. Wertpapierdepots können daher weiterhin auf andere Institute übertragen werden, wenn sie nicht als Sicherheit für Forderungen der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG gegen den Kunden dienen.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter:
www.bankenverband.de/Häufige Fragen.
- Wie kommen die Anleger an ihr Geld?
Die BaFin muss den Entschädigungsfall feststellen, bevor Kundengelder ausgezahlt werden können. Das muss sie zum Beispiel, wenn ein Institut nicht mehr in der Lage ist, die Einlagen zurückzuzahlen oder Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu erfüllen. Der Entschädigungsfall ist auch festzustellen, wenn ein Moratorium länger als sechs Wochen andauert. Sollte die BaFin den Entschädigungsfall feststellen, wird sie das mit einer weiteren Pressemitteilung veröffentlichen. Nach Feststellung des Entschädigungsfalls wird die Entschädigungseinrichtung von sich aus die Einleger der Privatbank Reithinger anschreiben. Kunden brauchen keine Anträge oder Anfragen zu stellen; damit würden sie das Verfahren nur unnötig in die Länge ziehen.
- Wie lange wird es dauern, bis die Kunden ihr Geld erhalten?
Bevor die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken das Geld an die Einleger auszahlen kann, muss sie zunächst die Namen der Einleger feststellen und ermitteln, wie hoch deren Forderungen sind. Eine Prognose, wie lange dieses Verfahren dauert, ist nicht möglich. Die Dauer hängt unter anderem von der Zahl der Kunden und der internen Organisation der Bank ab.
- Was muss der Kunde tun, damit sein Wertpapierdepot übertragen wird?
Wertpapiere, die die Bank nur für den Kunden verwaltet, können unabhängig vom Entschädigungsverfahren übertragen werden. Zur Übertragung der Wertpapierdepots muss der Kunde der Privatbank Reithinger einen entsprechenden Auftrag erteilen und dabei unbedingt seine genaue neue Bankverbindung angeben, auf die er sein Depot übertragen lassen möchte.
- Was passiert, wenn Kunden der Reithinger GmbH & Co. KG Vermögenswerte als Sicherheiten übertragen haben?
Diese Sicherheiten können erst frei gegeben werden, wenn der damit besicherte Kredit abgelöst wurde.
- Bestehen die Verpflichtungen von Kunden (z.B. Tilgungszahlungen auf Darlehen) gegenüber der Bank weiter?
Die Verpflichtungen bestehen im vollen Umfang weiter. Besondere Zahlungsaufforderungen an den Kunden sind nicht erforderlich.
- Was passiert mit Kreditzusagen der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG (z.B. Kontokorrentlinien, noch nicht ausgezahlte Baufinanzierungen)?
Solange das Moratorium dauert, können sie nicht erfüllt werden.
- Kann ich meinen Kredit bei der Reithinger GmbH & Co. KG vorzeitig zurückzahlen?
Ja, jeder Kredit kann vorzeitig zurückgezahlt werden. In diesem Fall kann auch über die der Bank überantworteten Sicherheiten wieder verfügt werden. Es ist möglich, dass bei der Rückzahlung des Kredites Kündigungsfristen zu beachten sind. In diesem Fall könnte eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen.
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