Pauschalangebot für die außergerichtliche Beratung

Unser nachstehendes Pauschalangebot richtet sich an alle Anleger folgender Produkte

  • Deutsche Beamtenvorsorge AG für Unternehmensbeteiligungen & Co. Deutschlandfonds KG
  • DBVI Renditefonds GmbH & Co. Europapark Rasthof KG
  • DBVI GmbH & Co. Rheinfelden KG
  • Deutsche Beamtenvorsorge Leasingbeteiligungen GmbH (DBVI Leasingfonds)
  • Deutsche Beamtenvorsorge AG & Co. 2. Deutschlandfonds KG
  • Multi Advisor Fund I GbR
  • Capital Advisor Fund II GbR
  • Sparverträge auf DBVI-Fonds
  • Vermögenswirksame Leistungen auf DBVI-Fonds oder DBVI-Aktien
  • DBVI-Aktien

Die Durchführung unserer außergerichtlichen Beratung verfolgt folgendes Ziel: Sie sollen wissen, woran Sie mit Ihrer Kapitalanlage sind. Wir beraten Sie darüber, ob und welche Ansprüche Ihnen zustehen, ob weitere Schritte notwendig sind, und falls ja, welche.

Für die außergerichtliche Beratung der Anleger oben genannter Produkte haben wir folgendes Pauschalangebot entwickelt:

  • Sichtung der überlassenen Unterlagen,
  • Sichtung des Fragebogens,
  • Auswertung der uns überlassenen Unterlagen,
  • rechtliche Bewertung der Sache,
  • Unterbreitung eines Vorschlages zum weiteren Vorgehen,
  • Prüfung, ob eine evtl. vorhandene Rechtsschutzversicherung einstandspflichtig ist.

Hierfür berechnen wir folgendes Pauschalhonorar:

Die Vergütung richtet sich - zu Gunsten des Mandanten - nach der Höhe der Beteiligungssumme, bzw. bei Sparverträgen und vermögenswirksamen Leistungen nach der Gesamtsparsumme. Dieser Betrag ist nicht gleichzusetzen mit einem eingetretenen Schaden. Der Schadensbetrag ist erfahrungsgemäß höher.

Die Vergütung beträgt bei einer Beteiligungssumme/Gesamtsparsumme von

bis 13.000 EUR: 250,00 EUR, also 297,50 EUR brutto,
bis 25.000 EUR: 350,00 EUR, also 416,50 EUR brutto,
bis 50.000 EUR: 600,00 EUR, also 714,00 EUR brutto,
bis 80.000 EUR: 800,00 EUR, also 952,00 EUR brutto,
bis 110.000 EUR: 1.000,00 EUR, also 1.190,00 EUR brutto
über 110.000 EUR: gesonderte Vereinbarung.

Damit orientieren wir uns an einer 0,55 Gebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Bei nachgewiesenen Härtefällen sind wir zu individuellen Vereinbarungen bereit, die die wirtschaftlichen Gegebenheiten eines jeden Härtefalles berücksichtigen.

Die Vergütung ist sofort fällig, auch wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht. Sollte diese Deckungszusage erteilen und unser Pauschalhonorar decken, wird Ihnen der bereits gezahlte Betrag - abzüglich eines evtl. mit der Versicherung vereinbarten Selbstbehaltes - zurückerstattet.

Das Pauschalhonorar wird vollständig angerechnet auf Vergütungen, die im Rahmen einer eventuellen weiteren Beauftragung (z. B. zur außergerichtlichen Tätigkeit, zur Prozessführung, etc.) anfallen.

Vergütungen, die im Rahmen eines solchen weiteren Vorgehens weiter anfallen, werden nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) aus dem gesetzlichen Gegenstandswert berechnet.

Sollte Ihre Beteiligungssumme über 110.000,00 EUR betragen, sprechen Sie uns bitte individuell an. Wir werden dann eine für sicherlich beide Seiten tragfähige Vergütungsvereinbarung treffen.

Ihr Vorteil unseres Gebührenmodells: Sie wissen von Anfang an, was finanziell auf Sie zukommt. Böse Überraschungen sind ausgeschlossen. Ohne Ihre vorherige Erlaubnis werden wir keine weiteren Schritte einleiten, die Sie mit zusätzlichen Kosten belasten.

Über die Gebühren für ein weiteres außergerichtliches Vorgehen oder eine Prozessführung werden wir Sie informieren, bevor diese Gebühren anfallen.

Warnung
Werden Ihnen Angebote im Dumping-Bereich unterbreitet, sollten Sie genau überlegen, ob damit wirklich kostendeckend das ganze erforderliche Leistungsspektrum abgedeckt werden kann. Beachten Sie bitte: Deutschen Anwälten ist es gesetzlich verboten, ihre Tätigkeiten in Prozessverfahren unterhalb der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu erbringen. Wer also damit wirbt, ist unseriös.