|
BaFin stellt Entschädigungsfall für die Privatbank Reithinger fest
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am
Donnerstag, den 14.09.2006 den Entschädigungsfall für die Privatbank
Reithinger festgestellt. Dies verkündet die BaFin in einer Pressemitteilung
vom heutigen Freitag, den 15.09.2006. (Link zur Mitteilung der BaFin)
Damit liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die
Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) die Anleger
entschädigen kann.
Die BaFin führt für ihre Entscheidung zwei Gründe an: Zum einen dauerte das
Moratorium, das sie über die Privatbank Reithinger verhängt hatte, länger
als sechs Wochen. Für diesen Fall ist die BaFin gemäß § 5
Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz zur Feststellung des
Entschädigungsfalles verpflichtet. Zum anderen war das Institut nicht mehr
in der Lage, sämtliche Einlagen zurückzuzahlen.
Unabhängig von der Feststellung des Entschädigungsfalles hat die BaFin am
gleichen Tag beim Amtsgericht Konstanz die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bankhauses Reithinger beantragt. Zuvor hatte bereits
die Geschäftsleitung des Bankhauses der BaFin die Überschuldung des
Institutes selbst angezeigt.
Es sind also die Befürchtungen eingetreten, die die ARGE DBVI bereits in
ihrer Pressemitteilung vom 12.09.2006 erläutert hatte. Durch die Insolvenz
der Privatbank Reithinger ist auch die ohnehin schon finanziell angegriffene
DBVI AG betroffen. Sie und die mit ihr verbundenen Immobilienfonds haben
Inhaberschuldverschreibungen der Privtbank Reithinger in Höhe von rund 30
Mio Euro gezeichnet. Diese drohen nun auszufallen. Dadurch wird sich die
finanzielle Situation der DBVI AG und der mit ihr verbundenen
Immobilienfonds weiterhin verschlechtern.
Unsere Einschätzung der Krise um die DBVI AG hat sich bestätigt. Anleger in
Aktien der DBVI AG und in die mit ihr verbundenen Immobilienfonds sollten
sich anwaltlich beraten lassen, um hohe Verluste auf das eingesetzte Kapital
zu vermeiden. Informationen zu den möglichen Ansprüchen, die wir für die von
uns vertretenen Mandanten geltend machen, finden Sie auf unserer Homepage. Den Einlegern der Privatbank Reithinger bleibt nur übrig, das
Entschädigungsverfahren abzuwarten. Die EdB wird hierzu unaufgefordert an
die Einleger herantreten.
|