BaFin stellt Entschädigungsfall für die Privatbank Reithinger fest

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Donnerstag, den 14.09.2006 den Entschädigungsfall für die Privatbank Reithinger festgestellt. Dies verkündet die BaFin in einer Pressemitteilung vom heutigen Freitag, den 15.09.2006. (Link zur Mitteilung der BaFin)

Damit liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) die Anleger entschädigen kann. Die BaFin führt für ihre Entscheidung zwei Gründe an: Zum einen dauerte das Moratorium, das sie über die Privatbank Reithinger verhängt hatte, länger
als sechs Wochen. Für diesen Fall ist die BaFin gemäß § 5 Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz zur Feststellung des Entschädigungsfalles verpflichtet. Zum anderen war das Institut nicht mehr in der Lage, sämtliche Einlagen zurückzuzahlen.

Unabhängig von der Feststellung des Entschädigungsfalles hat die BaFin am gleichen Tag beim Amtsgericht Konstanz die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bankhauses Reithinger beantragt. Zuvor hatte bereits die Geschäftsleitung des Bankhauses der BaFin die Überschuldung des Institutes selbst angezeigt.

Es sind also die Befürchtungen eingetreten, die die ARGE DBVI bereits in ihrer Pressemitteilung vom 12.09.2006 erläutert hatte. Durch die Insolvenz der Privatbank Reithinger ist auch die ohnehin schon finanziell angegriffene DBVI AG betroffen. Sie und die mit ihr verbundenen Immobilienfonds haben
Inhaberschuldverschreibungen der Privtbank Reithinger in Höhe von rund 30 Mio Euro gezeichnet. Diese drohen nun auszufallen. Dadurch wird sich die finanzielle Situation der DBVI AG und der mit ihr verbundenen Immobilienfonds weiterhin verschlechtern.

Unsere Einschätzung der Krise um die DBVI AG hat sich bestätigt. Anleger in Aktien der DBVI AG und in die mit ihr verbundenen Immobilienfonds sollten sich anwaltlich beraten lassen, um hohe Verluste auf das eingesetzte Kapital zu vermeiden. Informationen zu den möglichen Ansprüchen, die wir für die von uns vertretenen Mandanten geltend machen, finden Sie auf unserer Homepage. Den Einlegern der Privatbank Reithinger bleibt nur übrig, das Entschädigungsverfahren abzuwarten. Die EdB wird hierzu unaufgefordert an die Einleger herantreten.