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Gesellschafterversammlung der Deutschlandfonds am 23.11.2006
Am 23.11.2006 fand in München die Gesellschafterversammlung der beiden Deutschlandfonds statt. Für die ARGE DBVI haben an dieser Gesellschafterversammlung die Rechtsanwälte Alexander Heinrich von TILP Rechtsanwälte und Lars Schmidt von der NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft teilgenommen, um die Interessen der Anleger und Mandanten der ARGE DBVI zu vertreten.
Vorrangig wurde zunächst der Ausstieg der DBVI AG aus den beiden nun als DFO GmbH & Co. Deutschlandfonds KG und 2. Deutschlandfonds KG firmierenden Fonds durch den Geschäftsführer der Fonds, Herrn Grau, erläutert. Die DBVI AG war ursprünglich die Initiatorin der Fonds und Direktkommanditistin mit einem Anteil von rund 40% an der Deutschlandfonds KG und 23% an der 2. Deutschlandfonds KG beteiligt.
Der Grund für den Ausstieg der DBVI AG ist nach Aussagen von Herrn Grau und dem Vorstandsvorsitzenden der DBVI AG, Herrn Seebacher, deren schlechte wirtschaftliche Situation. So war die DBVI AG nicht mehr in der Lage, ihre Darlehensverbindlichkeiten bei verschiedenen Banken zu bedienen. Mit diesen hatte die DBVI AG ihre Fondsbeteiligung finanziert und die Darlehen mit den Immobilien der beiden Fonds besichert. Aufgrund des Zahlungsverzuges der DBVI AG drohten die Banken mit der Fälligstellung der Darlehen und der Zwangsvollstreckung in die Fondsimmobilien.
Um dies zu verhindern berief sich die DBVI AG auf § 22 d) des Gesellschaftsvertrages, nach dem ein Kommanditist seine Fondsbeteiligung kündigen kann, wenn er seine mit Fondsimmobilien besicherten Darlehen nicht ordnungsgemäß bedienen kann. Die Kündigung wurde von der Geschäftsführung der Fonds akzeptiert.
Durch ihre Kündigung hat die DBVI AG Anspruch auf Auszahlung des ihr zustehenden Auseinandersetzungsguthabens. Dies betrug nach Angaben der Geschäftsführung der Fonds 64 Mio EUR für den Deutschlandfonds und 12 Mio EUR für den 2. Deutschlandfonds. Diese zusammen 76 Mio EUR wurden jedoch nicht an die DBVI AG ausbezahlt. Statt dessen übernahmen die Fonds im Wege der Verrechnung die Darlehensverbindlichkeiten der DBVI AG in Höhe von 57 Mio EUR.
Dies hat zur Folge, daß sich die DBVI AG ihrer hohen Verbindlichkeiten bei den Banken entledigen konnte und die Fonds diese zu tragen haben.
Bemerkenswert dabei ist, daß die übrigen Gesellschafter, also die Anleger, über den Ausstieg weder im Vorfeld informiert noch um ihre Zustimmung gebeten wurden. Bei genauer Betrachtung der gesellschaftsvertraglichen Ausstiegsklausel entsteht zudem der Verdacht, daß diese Klausel ausschließlich für einen solchen Ausstieg der DBVI AG geschaffen wurde. So war die DBVI AG offensichtlich die einzige Kommanditistin, deren fremdfinanzierte Beteiligung durch die Fondsimmobilien besichert wurde. Damit kommt die Ausstiegsklausel, durch die sich die DBVI AG nun entschuldet hat, ausschließlich ihr zu Gute.
Dadurch, daß nun die Fonds die Darlehenstilgungen und Zinszahlungen zu leisten haben, werden Ausschüttungen an die Anleger bis auf weiteres nicht mehr erfolgen. Dafür ist die Belastung der Fonds durch die Bedienung der Darlehen schlicht zu hoch. Ob hieraus rechtliche Schritte gegen die Fondsgeschäftsführung gegeben sind, wird gegenwärtig von der ARGE DBVI überprüft.
Auch die Darstellung der aktuellen Anteilswerte der beiden Deutschlandfonds ist alarmierend. So beträgt der Anteilswert an der Deutschlandfonds KG aktuell lediglich 50% und an der 2. Deutschlandfonds KG nur noch 35%. Damit mussten die Anleger bereits zum jetzigen Zeitpunkt einen Wertverlust von 50% bzw. 65% hinnehmen.
Daß es bei diesen Wertverlusten nicht bleiben wird, steht auch deshalb zu befürchten, da die von den Fonds in Höhe von rund 28 Mio EUR gezeichneten Inhaberschuldverschreibungen der insolventen Privatbank Reithinger noch nicht wertberichtigt wurden. So geht das Fondsmanagement ebenso wie der Treuhänder, die Procurator Treuhand GmbH, davon aus, daß diese 28 Mio EUR durch die Fonds nicht abgeschrieben werden müßten. Vielmehr seien die Inhaberschuldverschreibungen durch werthaltige Kundenforderungen der Bank besichert. Diese Kundenforderungen seien allesamt Forderungen der Privatbank Reithinger an Darlehensnehmer, die mit diesen Darlehen ihre Fondsbeteiligungen finanziert hätten.
Die beiden Fonds haben diese zur Sicherheit abgetretenen Forderungen bereits zur Insolvenztabelle angemeldet. Allerdings mußte das Fondsmanagement einräumen, daß der Insolvenzverwalter der Privatbank Reithinger die Forderungsanmeldung bestritten hat.
Allein aus diesem Umstand ist schon ersichtlich, daß die Fonds bei einer realistischen Bewertung der Fondsanteile den Ausfall der Inhaberschuldverschreibungen hätten berücksichtigen müssen.
Insbesondere für Anleger, die ihre Fondsbeteiligungen fremdfinanziert haben, ist eine Aussage von Herrn Pape, dem Geschäftsführer der Procurator Treuhand GmbH, von Interesse. Auf Nachfrage der ARGE DBVI Vertreter räumte Herr Pape auf der Gesellschafterversammlung öffentlich ein, daß die Procurator Treuhand GmbH als Treuhänder für die Vermittlung der Finanzierung der Fondsbeteiligungen eine Provision erhalten habe.
So haben die finanzierenden Banken 2% Vermittlungsprovision an die Vertriebsorganisationen der Fonds, wie beispielsweise die EUREKA Finanzmarketing GmbH, bezahlt. Von dieser Vermittlungsprovision ist dann jedoch die Hälfte, also 1%, an die Procurator Treuhand GmbH zurück geflossen. Diese Provisionszahlung wurde den Anlegern sowohl im Prospekt als auch im Treuhandauftrag verschwiegen.
Bezüglich der rechtlichen Folgen dieser sogenannten kick-back-Provisionszahlung sei auf die Pressemitteilung der ProtectInvestAlliance (PIA) verwiesen.
Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß alle sich alle von der ARGE DBVI bereits im Vorfeld der Gesellschafterversammlung aufgestellten Vermutungen bestätigt haben. So warnt die ARGE DBVI schon seit Monten vor der schlechten wirtschaftlichen Situation der Fonds, die insbesondere durch die angespannte finanzielle Situation der DBVI AG und die Verknüpfung mit der insolventen Privatbank Reithinger forciert wurde.
Doch auch die jetzt erstmals eingestandene, äußerst negative Bewertung der Fondsanteile scheint immer noch geschönt zu sein. Insbesondere ein Ausfall der Inhaberschuldverschreibungen der Privatbank Reithinger kann zu weiteren erheblichen Wertverlusten bei den beiden Deutschlandfonds führen.
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