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Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren Reithinger können auch nach dem 05.01.2007 noch vorgenommen werden / Schreiben der Procurator
Im Insolvenzverfahren Reithinger waren Forderungen bis zum 05.01.2007 anzumelden. Diese Frist ist jedoch keine Ausschlussfrist. Auch nach dem 05.01.2007 können Forderungsanmeldungen noch vorgenommen werden! Bis zum 25.03.2007 ist dies ohne weitere Kosten möglich. Danach fallen Kosten in Höhe von ca. 15 € an.
Auch nach dem 25.03.2007 ist eine Forderungsanmeldung noch möglich, doch ist dann im Einzelfall zu prüfen, ob durch die späte Anmeldung Nachteile entstehen.
Das Schreiben der Procurator zur Steuerveranlagung 2006 sollte unbedingt ausgefüllt werden, um Steuervorteile für 2006 zu sichern. Hieran ändert auch das Insolvenzverfahren Reithinger nichts. Alle Fondsbeteiligten sollten daher tätig werden und das Formular selbst ausfüllen.
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