Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren der Privatbank Reithinger
Am 01.02.2007 fand in Friedrichshafen die erste Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Privatbank Reithinger statt. Für die ARGE DBVI haben an dieser Gläubigerversammlung die Rechtsanwälte Alexander Heinrich von TILP Rechtsanwälte und Lars Schmidt von der NIEDING + BARTH Rechtsanwaltsaktiengesellschaft teilgenommen, um die Interessen der Mandanten der ARGE DBVI zu vertreten und die Stimmrechte für die bereits zur Forderungstabelle angemeldeten Gläubiger auszuüben.
Neben der Bestätigung des vorläufigen Insolvenzverwalters, Herrn Rechtsanwalt Müller-Feyen, und der Wahl des Gläubigerausschusses, berichtete der Insolvenzverwalter über den aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens. Schwerpunktthema war dabei vor allem die Position der Darlehensnehmer im Insolvenzverfahren, die mit ihren Darlehen die Beitritte zu den Fonds der ehemaligen DBVI-Gruppe finanziert haben. An der Gläubigerversammlung nahmen 150 Gläubiger beziehungsweise deren Vertreter teil.
Bezüglich des formellen Teils der Gläubigerversammlung ist zu berichten, dass der Insolvenzverwalter von der Gläubigerversammlung erwartungsgemäß gewählt wurde. Zudem wurde bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren ein Gläubigerausschuss vom Insolvenzgericht bestellt. Auch dieser wurde von der Gläubigerversammlung mit der notwendigen Mehrheit der Stimmen bestätigt. Damit sind Mitglieder des Gläubigerausschusses: Herr. Dr. Weber als Vertreter der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, Herr Bang als Vertreter des Bundesverbandes deutscher Banken und Herr Liebig-Erstling als Vertreter der Kleingläubiger. Vorschläge, den Gläubigerausschuss um weitere Vertreter einzelner Gläubiger-Gruppen zu erweitern, wurden von der Gläubigerversammlung abgelehnt. Die ARGE DBVI begrüßt diese neutrale Besetzung des Gläubigerausschusses.
Entscheidend für die Mandanten der ARGE DBVI war das vom Insolvenzverwalter bei seinem Bericht herausgehobene Thema der Darlehensnehmer, die mit Ihren Darlehen den Beitritt zu den Fonds der ehemaligen DBVI-Gruppe finanziert haben.
Die Darlehensnehmer werden naturgemäß zunächst als Schuldner der Bank geführt. Der Insolvenzverwalter machte jedoch deutlich, dass sich die Schuldnerstellung der Darlehensnehmer aufgrund der rechtlichen Situation in eine Gläubigerstellung umwandeln kann. Diese „Mutation von Schuldnern zu Gläubigern“ begründete der Insolvenzverwalter insbesondere damit, dass die Darlehensverträge zu etwa 80 % durch die Procurator Treuhand GmbH für die Darlehensnehmer abgeschlossen wurden. Aufgrund dessen erkennt der Insolvenzverwalter die Möglichkeit an, dass diese Darlehensverträge nichtig sein können. Dadurch besäße die Bank keine Ansprüche mehr gegen die Darlehensnehmer, sondern die Darlehensnehmer könnten die bereits gezahlten Zins- und Tilgungsleistungen von der Bank zurückfordern. Sie würden also im Insolvenzverfahren die Stellung von Gläubigern einnehmen. Um die endgültige Position dieser Darlehensnehmer im Insolvenzverfahren festzulegen, wolle der Insolvenzverwalter jedoch noch neuere Entwicklungen in der Rechtsprechung abwarten.
Darüber hinaus bestätigte Herr Müller-Feyen zudem, dass neben dem Abschluss der Darlehensverträge durch einen bevollmächtigten Treuhänder auch andere rechtliche Aspekte eine Rückabwicklung der Darlehensverträge ermöglichen könnten. Dies müsste jedoch für den jeweiligen Einzelfall geprüft werden.
Mit diesen Aussagen geht der Insolvenzverwalter ausdrücklich auf die von der ARGE DBVI vertretenen Rechtspositionen ein. Darüber hinaus signalisierte Herr Müller-Feyen gegenüber den Vertretern der ARGE DBVI Gesprächsbereitschaft, um die einzelnen Fälle der von der ARGE DBVI vertretenen Mandanten zu diskutieren. In diesem Zusammenhang darf Darlehensnehmern geraten werden, sich den Kapitalmarktrechtsexperten der ProtectInvestAlliance (PIA) anzuvertrauen. Die hinter PIA stehenden Kanzleien Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft und TILP Rechtsanwälte verfügen über jeweils mehr als ein Jahrzehnt Erfahrung auf diesem komplexen Rechtsgebiet, haben umfassende Erfahrungen mit anderen Massenschadensfällen und zählen laut dem führenden Branchenmedium JUVE zur Marktspitze im Kapitalanlegerrecht hierzulande.
Darüber hinaus äußerte sich der Insolvenzverwalter in seinem Bericht auch zu der Bearbeitung von VL-Sparverträgen durch die Privatbank Reithinger. Hierbei handelt es sich überwiegend um Verträge, bei denen Anleger in die Aktien der DBVI AG ihre vermögenswirksamen Leistungen investieren und bei denen die Privatbank Reithinger die Depot- und Kontoführung übernommen hat.
Dabei sei allerdings ein Großteil der Gebühren für die Abwicklung dieser Sparverträge an die SECI geflossen. Auch habe diese einen großen Teil der Kundenunterlagen der Sparer verwaltet, so dass erst sehr spät durch eine Zusammenführung der verschiedenen Unterlagen gewährleistet werden konnte, dass die Kunden aktuelle und inhaltlich zutreffende Kontoauszüge erhalten.
Wie zu erwarten, war es dem Insolvenzverwalter zu diesem frühen Zeitpunkt des Insolvenzverfahrens nicht möglich, eine ungefähre Insolvenzquote zu nennen, in deren Höhe die Gläubiger befriedigt werden könnten. Eine solche Schätzung ist insbesondere deshalb erschwert, da aufgrund der rechtlich unklaren Situation der Darlehensnehmer die Gläubigerzahl noch unbestimmt ist. Auch zur Dauer des Verfahrens konnte Herr Müller-Feyen zu diesem frühen Zeitpunkt noch keine Angaben machen.
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