Informationen für alle VL-Sparer bei der Privatbank Reithinger

Diese Information richtet sich an alle Sparer, die ihre vermögenswirksamen Leistungen in die Aktie der DBVI AG investieren und deren Konto und Wertpapierdepot von der Privatbank Reithinger geführt wird.

Bezüglich des Insolvenzverfahrens der Privatbank Reithinger möchten wir Sie über ein Anschreiben der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) informieren. Dieses ist Ihnen wahrscheinlich bereits zugegangen oder wird Ihnen demnächst zugehen.

Das Eintreten der EdB hat folgenden Hintergrund. Die von Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber gezahlten vermögenswirksamen Leistungen wurden auf einem Girokonto bei der Privatbank Reithinger gesammelt. Sobald dort ausreichend Vermögen vorhanden war, wurden von diesem in regelmäßigen Abständen Aktien der DBVI AG erworben, die im folgenden Ihrem Depot bei der Privatbank Reithinger gutgeschrieben wurden. Auf dem Konto verbliebene Restbeträge wurden mit den monatlich überwiesenen vermögenswirksamen Leistungen solange angesammelt, bis hiervon wieder Aktien erworben werden konnten.

Dadurch wies Ihr Girokonto bei der Privatbank Reithinger zum Zeitpunkt der Schließung der Bank am 02.08.2006 einen Betrag auf, der in der Regel zwischen 1,00 € und 100,00 € lag. Da Sie als Kontoinhaber der Privatbank Reithinger wie ein Einleger behandelt werden, steht Ihnen ein Anspruch gegen die EdB in Höhe von 90 % Ihrer Einlage zu.

Diesen Betrag finden Sie auf dem von der EdB an Sie übersandten Formular bereits eingetragen vor.

Sie sollten das Formular mit den entsprechenden Daten versehen und an die EdB übersenden. Andere mögliche Ansprüche bezüglich Ihres VL-Vertrages sind hiervon unserer Rechtsauffassung nach nicht betroffen.

Zudem wird Ihnen zukünftig ein Schreiben des Insolvenzverwalters der Privatbank Reithinger, Herrn Rechtsanwalt Müller-Feyen, zugehen. Diesem Schreiben wird wiederum ein Formular beigefügt sein, mit dem Sie Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden können. In diesem Formular wird ebenfalls der jeweilige Betrag schon eingetragen sein. Bei diesem Betrag handelt es sich um die Differenz zwischen Ihrem Kontoguthaben und der Summe, die Sie bei der EdB angemeldet haben, also um 10 % Ihres Kontoguthabens zum Zeitpunkt der Schließung der Privatbank Reithinger am 02.08.2006.

Wenn Sie diese geringe Forderung zur Insolvenztabelle anmelden, erhalten Sie nach Abschluss des Insolvenzverfahrens die vom Insolvenzverwalter festgelegte Quote auf die Forderung ausbezahlt.