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26. März 2007: Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren weiter möglich
Bekanntermaßen konnten Forderungsanmeldungen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG bis einen Monat vor dem Prüfungstermin (26. April 2007) - also bis zum 25. März 2007 - ohne Gerichtsgebühren vorgenommen werden.
Diese Frist ist keine Ausschlussfrist.
Forderungsanmeldungen können auch jetzt noch vorgenommen werden.
Es fallen nun aber Gerichtsgebühren an, die jedoch lediglich15,- € betragen. Anleger, die ihre Fondsbeteiligungen über die Privatbank Reithinger (früher C&H Handelsbank) finanziert haben, sollten daher einen qualifizierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob Rückzahlungsansprüche bestehen, welche im Insolvenzverfahren anzumelden sind. Unser entsprechendes Pauschalangebot finden Sie hier.
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