Bericht über die Gesellschafterversammlung der Deutschlandfonds am 28.11.2007

Auf der Gesellschafterversammlung führte Herr Grau als Geschäftsführer der Deutschlandfonds dann näheres zum Bieterverfahren für die Immobilien aus aus. 11 Bieter legten nach Auswertung der ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen ein erstes Angebot vor. Alle Angebote sahen vor, die Objekte einzeln zu verkaufen. Herr Grau stellte sodann ein Schaubild dar, aus dem die 11 verschiedenen Bieter hervorgingen und das Herkunftsland des jeweiligen Bieters erkennbar war. Dieses Schaubild sah wie folgt aus:

1.
Österreich 85.760.000,00 €
2.
Deutschland 82.500.000,00 €
3.
Deutschland 80.000.000,00 €
4.
Österreich 78.000.000,00 €
5.
Deutschland 78.000.000,00 €
6.
Deutschland 73.500.000,00 €
7.
Deutschland 73.000.000,00 €
8.
Deutschland 68.125.000,00 €
9.
Deutschland 65.000.000,00 €
10.
Groß Britannien 54.000.000,00 €
11.
Deutschland 45.000.000,00 €

Laut Geschäftsführung beläuft sich der Verkehrswert der verschiedenen Fondsimmobilien auf 85.600.000,00 € Somit lag lediglich ein Angebot über dem aktuellen Verkehrswert. Auch ist aus diesen Angeboten ersichtlich, dass einige der potentiellen Investoren auf Schnäppchensuche waren und nicht akzeptable Angebote abgaben.

Aus den 11 ursprünglichen Bietern wurden sodann die besten 4 Bieter durch die Fondsgeschäftsführung ausgewählt, mit denen weitere Verhandlungen geführt wurden. Zu einem Vertragsabschluss mit einem dieser 4 Bieter kam es jedoch nicht, da diese auf Grund verschiedener Gründe wie zum Beispiel Kapazitätsproblemen, bei deren Erklärung Herr Grau jedoch nur diffuse Ausführungen machte, so dass unverständlich blieb, warum dieser Investor nicht zum Zuge kam, keiner gesicherten Finanzierung, Nicht-Einhaltung gemachter Zusagen etc. absprangen. Die Fondsgeschäftsführung stand sodann vor der Entscheidung, wie weiter fortgefahren werden sollte.

Schließlich wurde darüber nachgedacht, statt die einzelnen Objekte zu verkaufen, diese in eine weitere Gesellschaft zu überführen, die in Form eines REIT ab dem Jahr 2008 an die Börse gehen sollte. Ein Reit ist eine Kapitalgesellschaft, deren Geschäftsfeld darin besteht Immobilien zu besitzen und/oder zu verwalten. Für dieses Vorgehen konnte ein Investor gefunden werden. Es handelt sich hierbei um die britische Firma Comer Homes. Dieser Investor trat in die neu gegründete German City Real Estate AG & Co. Portfolio KG ein. Die Firma Comer Homes beteiligt sich an dieser Gesellschaft zu 66 %, der Rest entfällt auf die beiden Deutschlandfonds. Festzuhalten ist an dieser Stelle, dass nunmehr ein Investor zum Zuge kam, dessen erstes Angebot bei nur 63 % des Verkehrswertes lag. Das nun vereinbarte Geschäft hat nach Aussage von Herrn Pape einen Wert von 80,7 Mio EUR plus eines sogenannten Besserungsscheines d.h., dass wenn der Wert der durch die Deutschlandfonds eingebrachten Immobilien in der Zukunft einen bestimmten Wert übersteigt, so muss Comer Homes einen Aufschlag zahlen. Daher soll den Deutschlandfonds die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Erträge der Fondsimmobilien ermöglicht werden, und da Herr Grau auch Geschäftsführer der German City Real Estate AG & Co. Portfolio KG werden.

Durch Bezahlung der Einlage durch Comer Homes sollen die bestehenden Verbindlichkeiten der Deutschlandfonds bei den Banken getilgt werden. Bislang zahlte Comer Homes eine Anzahlung in Höhe von 9,6 Mio EUR. Die restliche Einlage soll sukzessive erfolgen.

Herr Pape von der Procurator als Treuhänder führte im Anschluss daran aus, wie sich der Ausstieg der DBVI AG bilanziell niedergeschlagen hat. Insgesamt waren die Ausführungen der Herren Grau und Pape zum Verkaufsverfahren bzw. zur Gründung der neuen Portfolio KG nicht ausreichend. Die Vertreter der ARGE DBVI haben daher im Rahmen des Fragerechts weiter Auskunft und Transparenz gefordert. Diese wurde von der Fondsgeschäftsführung auch zugesichert, jedoch blieb sie nähere Informationen schuldig. Die ARGE DBVI bemängelte weiter, dass im Rahmen des Ausscheidens der DBVI AG dieser ein zu hohes Auseinandersetzungsguthaben eingeräumt wurde.

Während des gesamten Verlaufs der Gesellschafterversammlung stand besonders Herr Pape von der Procurator Treuhand GmbH im Mittelpunkt der Kritik der Gesellschafter und deren anwaltlicher Vertreter. Wie bereits in den zuvor gehenden Gesellschafterversammlungen wurde ihm vorgeworfen, dass er die Interessen der Anleger nicht in ausreichendem Maße vertrete.

Die ARGE DBVI hat für mehrere von ihr vertretene Anleger fristgerecht sowohl beim Geschäftsführer der Fonds als auch bei der Procurator Treuhand GmbH Beschlussvorlagen eingereicht, über die auf der Gesellschafterversammlung abzustimmen war. Uns waren die Informationen, die wir im Vorfeld der Gesellschafterversammlung erhielten nicht ausreichend. Daher hielten wir es für erforderlich, einen entsprechenden Beschluss durch die Gesellschafterversammlung fassen zu lassen. Trotz hitziger Wortgefechte wollte weder Herr Grau, noch Herr Pape im Rahmen der Gesellschafterversammlung über die von uns gestellten Beschlüsse abstimmen lassen. Sie haben sich damit eindeutig gegen die im Gesellschaftsvertrag normierten Rechte der Anleger gewandt. Wir halten dieses Vorgehen für inakzeptabel und prüfen daher momentan, ob wir gegen den Ablauf der Gesellschafterversammlung Anfechtungsklage erheben sollen. Dieser Vorfall zeigt jedoch auch, dass die Rechte der Anleger geschnitten werden und dass eine rechtliche Vertretung der Anleger absolut notwendig ist.